In der USA sind Verlobungsringe, ebenso wie der Antrag ein richtiges Ritual. Viele amerikanische Frauen warten auch heutzutage noch ungeduldig auf die Frage: Willst Du meine Frau werden? Eine Sache, die für viele Europäerinnen etwas „old fashioned“ wirkt.
Vor etwa 100 Jahren war es in den USA noch üblich, dass der Verlobungsring das Dreifache des Gehalts des Bräutigams kosten sollte. Eine Tradition, die mittlerweile wesentlich gelassener gesehen wird. Dennoch bleiben die Preise für einen Verlobungsring hoch, denn auch heute wird noch erwartet, dass der Verlobungsring seiner wichtigen Botschaft würdig und ein Omen der glücklichen Vereinigung ist.
Eine der neuesten Statistiken in den USA spricht von 2,2 Millionen Ehen im Jahr 2015 und etwa 880.000 Scheidungen. Es gibt aber keine Statistiken darüber, wie viele Anträge es pro Jahr generell gab… und wie viele davon nicht in einer Ehe mündeten.
Die Frage ist: Was passiert mit dem Verlobungsring nach einer Trennung? Da der Schmuckpreis hoch genug ist, scheint es logisch, dass derjenige, der den Ring gekauft hat, seine gescheiterte Investition wiedererhalten möchte. Die Gesetzgebung ist aber diesbezüglich nicht eindeutig und der Casus befindet sich in einer Art „rechtlichen Grauzone“. Zudem gibt es unterschiedliche Interpretationen zwischen den einzelnen Staaten in Amerika, wie es der Bericht von Richter Thomas Thorndike und Christina Demirs aus Connecticut im Jahr 2007 zeigt: „Die meisten Jurisdiktionen, die das Eigentum an einem Verlobungsring in Betracht gezogen haben, nachdem die Verlobung gebrochen worden ist, haben eine schuldbasierte Perspektive angenommen, wonach der Geber nur dann Recht auf Zurückerhaltung hat, wenn die Verpflichtung im gegenseitigen Einvernehmen gebrochen wurde oder in ungerechtfertigter Weise seitens des Empfängers geschah“.
Auf dieser Grundlage wurde Mariah Carey das Recht gutgeschrieben, ihren Verlobungsring zu behalten. In einem gerichtlichen Prozess im November 2016 forderte ihr Ex-Verlobter, ein junger Mann aus Manhattan, Mariah Carey dazu auf, ihm den 125.000 Euro teurer Ring zurückzugeben. Die Sängerin hat aber Recht, als sie behauptete, dass in Kalifornien der Ring bei ihr bleiben darf.
In anderen Staaten der USA weist die rechtliche Betrachtung der Angelegenheit auf eine „Keine-Schuld-Perspektive“ hin. Das heißt, wenn der Hauptzweck der Verlobungsperiode ist, sicherzustellen, dass das Paar mit einem gemeinsamen Leben fertig werden könne, wäre es weder vernünftig noch logisch, den Schenker zu bestrafen, um eine unglückliche Ehe zu verhindern. In diesem Fall wird das Geschenk als „Bedingung geschenkt“ betrachtet. Wenn die Bedingung (die Ehe) nicht zustande kommt, hat das Geschenk seine Pflicht nicht erfüllt und muss zurückgegeben werden.
Jedenfalls raten die Anwälte dazu, sich im Klaren darüber zu sein, wenn sie einen Verlobungsring schenken und auch auf das Datum zu achten. So ist es nicht ratsam, einen Verlobungsring am Valentinstag oder Geburtstag zu verschenken.
Doch auch hier gibt es einen Präzedenzfall: Debbie Lopez schaffte es 2014 ihren 100.000 Euro teuer Ring zu behalten, weil sie behauptete, dass ihr Ex-Freund und Vater ihres Sohnes, ihr niemals die Frage „Willst du meine Frau werden?“ gestellt hätte. Lopez bekam dieses Geschenk als Dankeschön dafür, dass sie eine gute Mutter sei und eine großartige Frau – also ein Geschenk ohne Bedingungen!
Interessant ist die Geschäftisdee von Josh Oppermann, der selbst Opfer einer annullierten Verlobung ist: Er öffnete eine Internet-Plattform, auf der man Verlobungsringe aus zweiter Hand kaufen und verkaufen kann. Der Name der Plattform: „I Do Now I Don’t“ mit einer Jahresbilanz von über vier Millionen Dollar!
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